Elternmitwirkung in RLP:
Zusammenarbeit von Eltern und Schule:
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus ist eine wichtige Grundvoraussetzung, damit Ihr Kind in der Schule bestmöglich gefördert und unterstützt werden kann. Aus diesem Grunde sind Gespräche zwischen Eltern und Lehrkräften sehr wichtig.
Damit diese auch erfolgreich sind, müssen vorher Gesprächstermine vereinbart werden. Verständlicherweise müssen sich auch Lehrkräfte auf ein zielführendes Elterngespräch vorbereiten.
Alle diese Elternvertretungen werden gewählt und haben gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten.
Weitergehende Informationen finden Sie unter www.leb.bildung-rp.de
Der Schulelternbeirat (SEB) ist die gewählte Vertretung der Elternschaft und hat gemäß Schulgesetz die Aufgabe, den Bildungsauftrag der Schule zu fördern und mitzugestalten. Die Mitglieder des SEB vertreten die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und der Öffentlichkeit. Der SEB und die Schulleitung verpflichten sich zu einem vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenwirken, sowie Aufgeschlossenheit und Offenheit im Umgang miteinander.
Schulelternsprecherin J. Winkler: j.winkler24(at)web.de